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ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

MIT DEM KAUF, DEM HERUNTERLADEN, DEM ZUGRIFF, DER INSTALLATION UND/ODER DER SONSTIGEN NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG EINVERSTANDEN UND WERDEN PARTEI DIESER VEREINBARUNG. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE ODER IHRE INHALTE, DIE IM SETUP-PROGRAMM UND DER DOKUMENTATION ENTHALTEN SIND, NICHT INSTALLIEREN, AUF SIE ZUGREIFEN ODER SIE NUTZEN.

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: AMPLITUDE Studios, ein französisches Unternehmen, das im Handelsregister von Paris unter der Nummer 529 778 185 eingetragen ist und seinen Hauptsitz in 40 avenue des terroirs de France, 75012 Paris, Frankreich („der LIZENZGEBER“) hat, veröffentlicht die Software, die alle im Videospiel enthaltenen Softwareprogramme, die zugehörigen Medien, Programme, ihren Code, Objekte einschließlich ihrer APIs sowie alle Bilder, Modelle, Vorlagen, Animationen, Videos, Audiodateien, Musik, Texte und „Plugins“, die in das Videospiel integriert sind, alle Updates und Upgrades, die die Software ersetzen oder ergänzen, sowie „Online“- oder elektronische Dokumentation zum Videospiel und alle Kopien dieser Software und Materialien („SOFTWAREPRODUKT“). Sie, entweder als Einzelperson oder als einzelne juristische Person („Sie” oder „der LIZENZNEHMER”), möchten das SOFTWAREPRODUKT erwerben und nutzen. Zu diesem Zweck erklärt sich der LIZENZNEHMER damit einverstanden, an die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) gebunden zu sein und wird Vertragspartei dieser Vereinbarung, die eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem LIZENZNEHMER und dem LIZENZGEBER über das Herunterladen und die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS darstellt.

Durch die Installation, das Herunterladen, das Erstellen einer Sicherungskopie oder die anderweitige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS erklärt sich der LIZENZNEHMER damit einverstanden, Vertragspartei dieser EULA zu werden und an deren Bestimmungen gebunden zu sein. Wenn der LIZENZNEHMER den Bestimmungen dieser EULA nicht zustimmt, darf er das SOFTWAREPRODUKT nicht installieren oder nutzen und muss das SOFTWAREPRODUKT und alle Kopien davon vernichten. Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht verwenden, wenn Sie gemäß den zwingenden Bestimmungen der Gesetze des Staates, in dem Sie leben, nicht alt genug sind, um es zu verwenden und/oder den Bedingungen dieser EULA zuzustimmen. Gegebenenfalls sind Sie berechtigt, Ihr Widerrufsrecht gemäß den Bedingungen der Plattform, auf der Sie Ihren Kauf getätigt haben, auszuüben.

1. LIZENZVERGABE.

Als Gegenleistung für die Zahlung des Kaufpreises für das SOFTWAREPRODUKT durch den LIZENZNEHMER und vorbehaltlich der Bedingungen dieser EULA gewährt der LIZENZGEBER dem LIZENZNEHMER mit Zahlung des Kaufpreises und ab dem Herunterladen des SOFTWAREPRODUKTS ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und vollständig widerrufbares Recht und eine Lizenz zur Installation, zum Zugriff und zur Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS ausschließlich für den persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch des LIZENZNEHMERS.

2. RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

Der LIZENZNEHMER darf das SOFTWAREPRODUKT gemäß seinem Verwendungszweck, der Dokumentation und den Bedingungen dieser EULA herunterladen, installieren und nutzen.

Der LIZENZNEHMER darf nicht:

-       das SOFTWAREPRODUKT in ein anderes „kommerzielles” Softwareprodukt integrieren;

-       das SOFTWAREPRODUKT auf irgendeiner Grundlage und aus irgendeinem Grund an Dritte weitergeben, vertreiben, weiterverkaufen, vermieten, verleihen oder zur Verfügung stellen und insbesondere das SOFTWAREPRODUKT in einem Computerspielzentrum oder an einem anderen standortgebundenen Ort nutzen;

-       das SOFTWAREPRODUKT auf mehr als einem Computer, einer Spielkonsole, einem mobilen Gerät, einem Handheld-Gerät oder einem anderen Videospielgerät gleichzeitig verwenden oder die Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS auf mehr als einem Gerät gestatten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom LIZENZGEBER genehmigt;

-       das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder zu modifizieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig und der LIZENZGEBER ist nach diesem geltenden Recht nicht berechtigt, solche Rechte auszuschließen oder einzuschränken, wobei der dem SOFTWAREPRODUKT zugrunde liegende Quellcode ein Geschäftsgeheimnis darstellt;

-       mehr Kopien des SOFTWAREPRODUKTS anzufertigen, als nach geltendem Recht zulässig sind;

-       Sicherheitsvorkehrungen, Eigentumsvermerke oder Kennzeichnungen, die auf oder in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind, zu entfernen, zu deaktivieren oder zu umgehen;

-       direkt oder indirekt, ganz oder teilweise Unterlizenzen für das SOFTWAREPRODUKT zu vergeben.

3. EIGENTUMSRECHTE.

Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft, und diese EULA bewirkt keine Übertragung, gleich aus welchem Grund. Somit sind und bleiben alle Rechte, Titel und Interessen an dem SOFTWAREPRODUKT und allen vom LIZENZNEHMER angefertigten Kopien des SOFTWAREPRODUKTS ausschließliches Eigentum des LIZENZGEBERS. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze, andere Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Daher muss der LIZENZNEHMER das SOFTWAREPRODUKT wie jedes andere geschützte Material behandeln und schützen. Der LIZENZNEHMER darf keine Urheberrechts-, Marken-, Eigentums-, Haftungsausschluss- oder Warnhinweise entfernen, die auf oder in einem Teil des SOFTWAREPRODUKTS oder einer Kopie des SOFTWAREPRODUKTS enthalten oder eingebettet sind. Sofern in dieser EULA nicht ausdrücklich anders angegeben, behält sich der LIZENZGEBER alle anderen Rechte vor.

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

DER LIZENZGEBER GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER NUTZUNG, LEISTUNG, FUNKTION, KONFORMITÄT, ZUVERLÄSSIGKEIT, SICHERHEIT, ANWENDUNGSPORTABILITÄT ZWISCHEN NACHFOLGENDEN VERSIONEN, OB ENDGÜLTIG ODER NICHT, ODER DEM SUPPORT DES SOFTWAREPRODUKTS. BEISPIELHAFT, ABER NICHT BESCHRÄNKT, GIBT DER LIZENZGEBER KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH EIGENTUMSRECHTEN, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

DER LIZENZNEHMER VERSTEHT FERNER, DASS DER LIZENZGEBER KEINE VERPFLICHTUNG HAT, DAS SOFTWAREPRODUKT IN EINEM FÜR EINE BESTIMMTE VERWENDUNG DURCH DEN LIZENZNEHMER GEEIGNETEN ZUSTAND ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DER LIZENZNEHMER ERKENNT AN, DASS DAS SOFTWAREPRODUKT „WIE BESEHEN“ GELIEFERT WIRD UND DASS DIE NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTS AUF EIGENE GEFAHR DES LIZENZNEHMERS ERFOLGT.

AUFGRUND VON UNTERSCHIEDEN IN DER HARDWARE, SOFTWARE, INTERNETVERBINDUNG UND INDIVIDUELLEN NUTZUNG ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER KEINE GEWÄHR FÜR EINE UNTERBRECHUNGSFREIE NUTZUNG DER PRODUKT-SOFTWARE ODER DIE LEISTUNG DES SOFTWAREPRODUKTS AUF DEM SPEZIFISCHEN GERÄT DES LIZENZNEHMERS.

DER LIZENZNEHMER VERPFLICHTET SICH, DIE ERFORDERLICHEN HARDWARE- ODER MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT (WIE IN DER SOFTWAREPRODUKTDOKUMENTATION ANGEGEBEN) ZU ERFÜLLEN.

DER LIZENZGEBER HAT DAS ABSOLUTE RECHT, JEDERZEIT DAS SOFTWAREPRODUKT ZU ÄNDERN UND/ODER DIE AKTUALISIERUNGEN DES SOFTWAREPRODUKTS EINZUSTELLEN UND/ODER DIE ERFORDERLICHE HARDWARE ODER DIE MINDESTSYSTEMANFORDERUNGEN ZU AKTUALISIEREN, UND DER LIZENZGEBER KANN NICHT HAFTBAR GEMACHT WERDEN, WENN DAS SOFTWAREPRODUKT AUF DEM GERÄT DES LIZENZNEHMERS NICHT MEHR FUNKTIONIERT GERÄT NICHT MEHR FUNKTIONIERT, INSBESONDERE WEGEN DER NICHTEINHALTUNG VON ÄNDERUNGEN DURCH DEN LIZENZNEHMER, DIE DURCH EIN UPDATE DER ERFORDERLICHEN HARDWARE ODER DER MINDESTSYSTEMANFORDERUNGEN ERFORDERLICH SIND.

DER LIZENZNEHMER STIMMT AUCH ZU, DASS DER LIZENZGEBER, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IN KEINEM FALL HAFTBAR IST FÜR (i) DIREKTE, BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, OB DURCHSETZBAR ODER NICHT, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM SOFTWAREPRODUKT ERGEBEN, WIE BEISPIELSWEISE, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST, UMSATZVERLUST, GEWINNAUSFALL, ERHÖHUNG DER KOSTEN UND GEBÜHREN ODER EXEMPLARISCHE ODER STRAFBARE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VORHERSEHBAR SIND ODER NICHT, UND SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, ODER (II) ALLE ANDEREN ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER EULA ODER DER NUTZUNG ODER LEISTUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ODER DER ÜBER DAS SOFTWAREPRODUKT VERBREITETEN INHALTE ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.

5. ÄNDERUNG DER EULA.

Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, die EULA jederzeit und in beliebiger Weise nach eigenem Ermessen zu ändern. Die jeweils neueste Version der EULA wird unter https://eula.amplitude-studios.com/. veröffentlicht. Durch die weitere Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS nach Veröffentlichung einer geänderten Version der EULA durch den LIZENZGEBER erklärt sich der LIZENZNEHMER mit allen Bestimmungen dieser Version uneingeschränkt einverstanden.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

Die EULA bleibt bis zu ihrer Kündigung in vollem Umfang in Kraft.

Der LIZENZNEHMER kann die im Rahmen der EULA gewährte Lizenz jederzeit automatisch und ohne Vorankündigung kündigen, indem er die Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS einstellt, und der LIZENZGEBER kann die im Rahmen der EULA gewährte Lizenz automatisch und ohne Vorankündigung kündigen, wenn der LIZENZNEHMER gegen die EULA verstößt. Bei Kündigung muss der LIZENZNEHMER alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS vernichten.

7. ENTSCHÄDIGUNG.

Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, den LIZENZGEBER von jeglicher Haftung und allen Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und -honorare) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die sich aus einem Verstoß des LIZENZNEHMERS gegen die EULA ergeben.

Der LIZENZNEHMER hat bei der Abwehr von Ansprüchen in angemessener Weise mitzuwirken. Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle aller Angelegenheiten zu übernehmen, die ansonsten der Entschädigung durch den LIZENZNEHMER unterliegen, und der LIZENZNEHMER darf ohne die schriftliche Zustimmung des LIZENZGEBERS keine Angelegenheit regeln.

8. IN-GAME-CHAT.

Der LIZENZGEBER kann dem LIZENZNEHMER eine In-Game-Chat-Funktion zur Kommunikation mit anderen Spielern zur Verfügung stellen. Der LIZENZNEHMER erkennt an, dass jede Kommunikation über den Chat im Spiel als öffentliche Kommunikation gilt und nicht als privat oder vertraulich angesehen wird. Der LIZENZGEBER ist nicht verantwortlich für den Inhalt, die Richtigkeit oder die Folgen der Kommunikation des LIZENZNEHMERS über diese Funktion. Der LIZENZNEHMER darf den Chat im Spiel nicht zur Übertragung von Inhalten nutzen, die rechtswidrig, beleidigend, bedrohlich, belästigend, diffamierend, obszön oder anderweitig unangemessen sind.

Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, ist jedoch nicht verpflichtet, Chat-Inhalte nach eigenem Ermessen zu überwachen, zu moderieren oder zu entfernen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Aussetzung oder Beendigung des Zugriffs des LIZENZNEHMERS auf den Chat oder das SOFTWAREPRODUKT im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung. Der LIZENZNEHMER bleibt allein verantwortlich für seine eigene Kommunikation und stellt den LIZENZGEBER von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer solchen Nutzung ergeben.

9. MODDING.

Wenn der LIZENZGEBER die Erstellung von Modifikationen zur Verwendung innerhalb des SOFTWAREPRODUKTS (z. B. neue Gegenstände, Waffen, Korrekturen, Handlungsstränge) („MODS“) zulässt, ist es dem LIZENZNEHMER gestattet, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren oder zu modifizieren, um eine Funktion zu erstellen oder auszuführen, die ursprünglich vom LIZENZGEBER nicht vorgesehen oder beabsichtigt war, und/oder um neue oder geänderte Inhalte zu erstellen, und der LIZENZNEHMER garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte zur Erstellung und Veröffentlichung der MODS verfügt. Der LIZENZNEHMER erkennt an, dass die Erstellung, das Hochladen und/oder die Veröffentlichung von MODS auf sein eigenes Risiko erfolgt und dass der LIZENZNEHMER allein für alle Verpflichtungen, Schäden oder Verluste verantwortlich ist, die sich aus der Erstellung und Veröffentlichung von MODS ergeben.

Durch das Hochladen oder Veröffentlichen von MODS gewährt der LIZENZNEHMER dem LIZENZGEBER ein weltweites, gebührenfreies, unterlizenzierbares, nicht exklusives Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung, Übertragung, Transkodierung, Übersetzung, Veröffentlichung oder sonstigen Kommunikation der MODS sowie das Recht, die MODS für alle Zwecke im Zusammenhang mit dem Geschäft des LIZENZGEBERS zu ändern.

Der LIZENZNEHMER erkennt an, dass die Lizenz dem LIZENZGEBER kostenlos gewährt wird, da die MODS für die Verwendung innerhalb des SOFTWAREPRODUKTS erstellt wurden und da der LIZENZNEHMER die MODS aus eigenem Vergnügen und zur öffentlichen Anerkennung mit der Community teilen möchte.

Der LIZENZNEHMER erkennt an, dass die Erstellung, Veröffentlichung und/oder das Hochladen von MODS zusätzlichen Bedingungen der Plattformen unterliegen kann, auf denen die MODS veröffentlicht und hochgeladen werden.

10. VON NUTZERN ERSTELLTE INHALTE.

Das SOFTWAREPRODUKT kann es dem LIZENZNEHMER ermöglichen, Audio-, Video- oder audiovisuelle Inhalte zu erstellen und zu teilen, die Elemente des SOFTWAREPRODUKTS enthalten, wie z. B. Gameplay-Aufzeichnungen oder Live-Streams („von Nutzern erstellte Inhalte“). Diese Klausel gilt nicht für Mods, die separat geregelt sind.

Der LIZENZNEHMER bleibt allein verantwortlich für alle benutzergenerierten Inhalte und garantiert, dass diese Inhalte nicht rechtswidrig, beleidigend, diffamierend, rechtsverletzend oder anderweitig unangemessen sind. Der LIZENZNEHMER darf nur Inhalte hochladen oder teilen, die er selbst erstellt hat und für deren Nutzung er die erforderlichen Rechte besitzt.

Der LIZENZGEBER erhebt keinen Anspruch auf Eigentum an benutzergenerierten Inhalten (mit Ausnahme des SOFTWAREPRODUKTS, des SOFTWAREPRODUKT-Filmmaterials und anderer geistiger Eigentumsrechte des LIZENZGEBERS), aber der LIZENZNEHMER gewährt dem LIZENZGEBER eine weltweite, unwiderrufliche, gebührenfreie, unbefristete Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung und Anzeige dieser Inhalte.

Der LIZENZNEHMER darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des LIZENZGEBERS keine nutzergenerierten Inhalte unter Verwendung des SOFTWAREPRODUKTS, des SOFTWAREPRODUKT-Filmmaterials oder anderer geistiger Eigentumsrechte des LIZENZGEBERS kommerziell verwerten. Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, nutzergenerierte Inhalte nach eigenem Ermessen und ohne Haftung zu entfernen oder zu deaktivieren.

11. DATENERFASSUNG.

Durch das Herunterladen, Installieren oder sonstige Verwenden des SOFTWAREPRODUKTS erklärt sich der LIZENZNEHMER vollständig mit der Richtlinie des LIZENZGEBERS zur Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, die unter https://privacy.amplitude-studios.com/ verfügbar ist. Der LIZENZNEHMER bestätigt, diese Richtlinie gelesen und verstanden zu haben.

12. OPEN-SOURCE-SOFTWARE UND SOFTWARE VON DRITTANBIETERN

Das SOFTWAREPRODUKT enthält Open-Source-Software und Software von Drittanbietern. Durch das Herunterladen, Installieren oder sonstige Verwenden des SOFTWAREPRODUKTS erklärt sich der LIZENZNEHMER vollständig mit den für diese Open-Source-Software und Software von Drittanbietern geltenden Lizenzbedingungen einverstanden.

13. LINKS UND INHALTE VON DRITTANBIETERN.

Der LIZENZGEBER kann über das SOFTWAREPRODUKT Links zu Websites oder Ressourcen von Drittanbietern bereitstellen. Der LIZENZNEHMER erkennt an, dass der LIZENZGEBER nicht für deren Verfügbarkeit oder Inhalt verantwortlich ist.

Der Zugriff auf solche Websites Dritter erfolgt auf eigenes Risiko des LIZENZNEHMERS, und der LIZENZGEBER übernimmt keine Gewähr für Inhalte Dritter und haftet nicht für Schäden oder Verluste, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrauen des LIZENZNEHMERS auf solche Inhalte ergeben.

14. WELTWEITE NUTZUNG UND ANWENDBARES RECHT.

Das SOFTWAREPRODUKT ist möglicherweise weltweit zugänglich, aber der LIZENZGEBER gibt keine Zusicherung, dass es in dem Land des LIZENZNEHMERS zur Nutzung verfügbar ist (z. B. wenn sein Inhalt durch die lokalen Gesetze des LIZENZNEHMERS verboten ist). Wenn der LIZENZNEHMER in einem Land, in dem der Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS verboten oder eingeschränkt ist, auf das SOFTWAREPRODUKT zugreift, tut er dies auf eigene Initiative und Verantwortung.

Diese EULA unterliegt französischem Recht, es sei denn, der LIZENZNEHMER hat das SOFTWAREPRODUKT außerhalb Frankreichs erworben und die zwingenden Bestimmungen der Gesetze des Staates, in dem der LIZENZNEHMER lebt, sind günstiger (kumulative Bedingungen).